linkielei hat geschrieben:Jein:
hat schon mit mir passiert, ich habe eine Fake LV schal gekauft. der Schal wurde von Zoll behaltet und an LV geleitet um die Originalität zu prüfen. Weil der schal fake ist, ich bekomme eine Brief von LV rechtanwalt mit Strafegeld in Höhe von 200Euro und eine Erklärung dass ich niemal fake LV kaufen. Wenn ich dass Geld nicht bezahle, die werden die Sache vor Gericht bringen.....natürlich habe ich bezahlt
Ich glaube es passiert dir nicht, solang die Uhren nicht von Rechtanwalt von Uhr Brand erwischt

Das sind zwei verschiedene Dinge die du hier verwechselst. Zu unterscheiden sind hier der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch und die Sanktion des Staates. Das was du ansprichst ist die schuldrechtliche Komponente des Urhebers des (originalen) Werks, die eintreten kann, aber nicht muss (Zivilrecht). Es ist jedoch definitiv nicht strafbar. Das schlimmste, was dir in einer solchen Situation mittels hoheitlichen Aktes passieren kann, ist die Anordnung der Zerstörung des Plagiats.
Und das von dir oben genannte "Strafgeld" setzt sich aus Schadensersatzanspruch für die Kosten des Rechtsanwalts sowie aus Schadensersatz für die Rechtsverletzung zusammen. Dem haftet in der Regel ein Unterlassungsanspruch bei, der wiederum eine Vertragsstrafe nach sich ziehen kann. Die Vertragsstrafe kann empfindlich hoch sein, da ihr ein abschreckender Charakter beigeordnet wird, um eben die Unterlassungserklärung zu stärken. Das "Strafgeld" hingegen hättest du mittels Rechtsanwalt jedoch auf die Hälfte reduzieren können, da die Summe von 200,00 EUR weder gerechtfertigt noch verhältnismäßig ist, auch wenn die Gegenseite natürlich rein rechtlich auf der sicheren Seite steht. Dies hat aber nichts mit der Bezifferung des immateriellen (fiktiven) Schadens zutun.