von sylter » Fr 5. Okt 2012, 15:02
Wurde doch schon behandelt, aber gerne noch einmal:
Also wenn du eine Replika mit aus den Urlaub nimmst stellt das so erst einmal kein Problem dar. Der Besitz von Plagiaten ist weder verboten noch strafbar! Die Einfuhr eigentlich schon, jedoch drückt der Zoll bei PERSÖNLICHER!!! Einfuhr hier im Rahmen der Reisfreimenge ein Auge zu und lässt das durchgehen.
Die Einfuhr von Replika-Uhren ist zwar generell verboten, wird aber vom Zoll im Rahmen der Reisefreimenge bei persönlicher(!!!) Einfuhr (keine Post- oder Warensendungen) toleriert, solange kein Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel vorliegt(keine 10 Uhren natürlich... ). Das schließt dann auch neu gekaufte Uhren mit ein(Nachweis über den Kauf erforderlich z.B. Rechnung, Kreditkartenbeleg zur Bestimmung des Wertes als Referenz zur Einfuhrfreimenge in Höhe von 430 EUR). Auch beschlagnahmt der Zoll diese Uhren nicht oder leitet sie an die Hersteller weiter(solange du die Vorgaben beachtet). Die Hersteller haben weder die Intention, noch den Wunsch jeden, egal ob straf- oder zivilrechtlich, zu belangen der im Besitz einer Replika ist! Das würde mehr Mittel kosten als es nützen würde und würde auch so manche Reputation eines Herstellers beschädigen!