Besitz von Replicas strafbar ?

linkielei
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Registriert: Di 30. Aug 2011, 21:22

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Beitrag von linkielei »

Jein:
hat schon mit mir passiert, ich habe eine Fake LV schal gekauft. der Schal wurde von Zoll behaltet und an LV geleitet um die Originalität zu prüfen. Weil der schal fake ist, ich bekomme eine Brief von LV rechtanwalt mit Strafegeld in Höhe von 200Euro und eine Erklärung dass ich niemal fake LV kaufen. Wenn ich dass Geld nicht bezahle, die werden die Sache vor Gericht bringen.....natürlich habe ich bezahlt :cry:
Ich glaube es passiert dir nicht, solang die Uhren nicht von Rechtanwalt von Uhr Brand erwischt :D
sebastiian
Beiträge: 10
Registriert: Fr 13. Apr 2012, 21:14

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Beitrag von sebastiian »

linkielei hat geschrieben:Jein:
hat schon mit mir passiert, ich habe eine Fake LV schal gekauft. der Schal wurde von Zoll behaltet und an LV geleitet um die Originalität zu prüfen. Weil der schal fake ist, ich bekomme eine Brief von LV rechtanwalt mit Strafegeld in Höhe von 200Euro und eine Erklärung dass ich niemal fake LV kaufen. Wenn ich dass Geld nicht bezahle, die werden die Sache vor Gericht bringen.....natürlich habe ich bezahlt :cry:
Ich glaube es passiert dir nicht, solang die Uhren nicht von Rechtanwalt von Uhr Brand erwischt :D
Das sind zwei verschiedene Dinge die du hier verwechselst. Zu unterscheiden sind hier der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch und die Sanktion des Staates. Das was du ansprichst ist die schuldrechtliche Komponente des Urhebers des (originalen) Werks, die eintreten kann, aber nicht muss (Zivilrecht). Es ist jedoch definitiv nicht strafbar. Das schlimmste, was dir in einer solchen Situation mittels hoheitlichen Aktes passieren kann, ist die Anordnung der Zerstörung des Plagiats.

Und das von dir oben genannte "Strafgeld" setzt sich aus Schadensersatzanspruch für die Kosten des Rechtsanwalts sowie aus Schadensersatz für die Rechtsverletzung zusammen. Dem haftet in der Regel ein Unterlassungsanspruch bei, der wiederum eine Vertragsstrafe nach sich ziehen kann. Die Vertragsstrafe kann empfindlich hoch sein, da ihr ein abschreckender Charakter beigeordnet wird, um eben die Unterlassungserklärung zu stärken. Das "Strafgeld" hingegen hättest du mittels Rechtsanwalt jedoch auf die Hälfte reduzieren können, da die Summe von 200,00 EUR weder gerechtfertigt noch verhältnismäßig ist, auch wenn die Gegenseite natürlich rein rechtlich auf der sicheren Seite steht. Dies hat aber nichts mit der Bezifferung des immateriellen (fiktiven) Schadens zutun.
bandit
Beiträge: 50
Registriert: Fr 30. Nov 2012, 15:32

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Beitrag von bandit »

....leider fahren sehr viele anwälte mitlerweile auf dieser schadenersatzstrfenmasche, diese ist jedoch nicht unumstritten.

einen teil schreibt sebastiian ja schon richtig.

aber ob man zahlen muss ist nicht sicher, denn der kauf ansich ist in deutschland nicht strafbar, somit auch zivilrechtlich nicht.

aber die anwälte versuchen das eben immer wieder, nur sollte man da nicht einfach zahlen sondern selbst erstmal einen anwalt fragen.

gruss

bandit
tick24
Beiträge: 8
Registriert: Fr 18. Okt 2013, 18:26

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Beitrag von tick24 »

Ist es auch strafbar wen auch jemand nur für sich ein Uhr kauft?
Passeti
Beiträge: 382
Registriert: Di 3. Jul 2012, 16:56

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Beitrag von Passeti »

Da in diesem Falle ein privater Gebrauch stattfindet, ist dies straffrei. Bestraft und geandet wird in Deutschland nur der gewerbsmäßige Handel.
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