Seite 1 von 2

Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 16:01
von BMW
Hallo liebe Community,

ich weiß, dass es bereits den ein oder anderen Thread zu diesem Thema gibt, doch würde ich es nochmal genau wissen.
Ist der Besitz einer Replica Uhr hier in DE strafbar ? Mache ich mich strafbar, wenn ich eine kaufe ?

Angenommen die Kripo käme bei mir vorbei und findet meine Uhrensammlung (~3 Modelle), werden die einkassiert oder darf ich die bedenkenlos behalten ?

Grüße

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 17:17
von Markus
Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 17:43
von BMW
Markus hat geschrieben:Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.
Danke, Humor hilft mir leider nicht weiter...

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 18:16
von Baschno
Markus hat geschrieben:Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.

Hahahaha :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 08:47
von Thanatos
Hi,

nach meiner Kenntnis ist der Besitz alleine nicht strafbar. Auch die Einfuhr von z. B. EINER Uhr ist nicht problematisch, sofern der Preis die Zoll-Freigrenze nicht übersteigt. Es muss aber glaubhaft gemacht werden können, dass es nur für Privatgebrauch ist. Auf keinen Fall zulässig ist der Handel oder die gewerbsmäßige Einfuhr.

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 15:27
von BMW
Thanatos hat geschrieben:Hi,

nach meiner Kenntnis ist der Besitz alleine nicht strafbar. Auch die Einfuhr von z. B. EINER Uhr ist nicht problematisch, sofern der Preis die Zoll-Freigrenze nicht übersteigt. Es muss aber glaubhaft gemacht werden können, dass es nur für Privatgebrauch ist. Auf keinen Fall zulässig ist der Handel oder die gewerbsmäßige Einfuhr.
Wodurch klassifiziert sich "Handel" ? Ist Handel schon, wenn ich einem Kollegen eine Uhr verkaufe oder einkaufe ?

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 16:51
von Thanatos
Handel = gewerbsmäßiges Betreiben...

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 15:46
von BMW
Thanatos hat geschrieben:Handel = gewerbsmäßiges Betreiben...
Alles klar, das hilft mir auf jeden Fall schonmal einen riesigen Schritt weiter. Danke ^^

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Fr 1. Mär 2013, 18:53
von sebastiian
So wie Thanatos schon richtig geschrieben hat, sind sowohl der Besitz als auch das Eigentum von gefälschten Uhren definitiv nicht strafbar. Schwierig wird es nur, wenn der Eigentümer mehrere Uhren sein Eigen nennt (damit sind nicht nur 5 Uhren gemeint ;)) und der Verdacht des Inverkehrbringens von markenverletzter Ware aufkommt. Dann ist nämlich § 14 MarkenG einschlägig. Dementsprechend kann der Unterlassungsanspruch eine hohe Kostennote hinter sich herziehen. Ob § 826 BGB zur Anwendung kommt, bemisst sich am Einzelfall. Im Zweifel ist dieser jedoch abzulehnen, denn die Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Schädigung liegt beim Gegner und der Vorsatz ist mithin nur schwierig zu beweisen.

Re: Besitz von Replicas strafbar ?

Verfasst: Fr 1. Mär 2013, 19:03
von sebastiian
Achja. Für dich BMW noch der Hinweis: du musst schon einiges anstellen, damit die Kripo bei dir landet und deine Bude durchsucht ;)