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Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 09:00
von dicker
Hi,
netter Faden. Schlau sein ok, schlau bleiben ist schwer.
Verstanden habe ich das der Besitz und Kauf von nachgemachten Uhren nicht strafbar ist.
Ist das denn auch noch in 2015 so?
Oder hat sich da was getan?
Ist der Kauf ( der bewusste oder der Kauf mit dem Wissen um eine Fake) nicht Beihilfe zu illegalen Handeln?
Da gibt's doch so einen Spruch: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler"

Das schlimme ist ja nur - es gibt so viele schöne Uhren und man kann sich kaum eine echte leisten.
Ich würde fast soweit gehen dass ich sie ja nur haben will und vor lauter "Schiss" noch nicht mal tragen würde.

Mist das mich früher das Thema nicht interessiert hat. Da gab es mal einen der mir "echt gute Rolex mit Eisenkern" anbot, damit
die Uhr sich schwer anfühlt. Damals waren mir Uhren egal, Rolex auch und dieser omminöse Typ auch.

Wie sich das alles ändert. Ich sehe nur meinen Pizzabäcker nicht mehr so neidvoll auf den Arm, kann ja ne Fake sein.

Wäre trotzdem schön wenn Ihr mich mal informiert ob es aktuell etwas neues rechtliches zu beachten gibt.

Gruß
dicker

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 14:57
von Dieter156
Servus,
der Besitz oder Erwerb ist, in Deutschland, nicht strafbar. Der Handel schon (auch wenn nur Hobbymäßig).
Mit einer Replica über die Grenze fahren könnte auch zum Problem werden ist aber sehr unwahrscheinlich.

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Verfasst: Di 10. Nov 2015, 10:50
von dicker
Danke, dann scheint ja noch alles i.O. zu sein.