Replika mit in den Urlaub nehmen

wicca
Beiträge: 3
Registriert: Mo 2. Jul 2012, 13:43

Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von wicca »

Hallo,

ich habe mir vor kurzem eine Tag Heuer Carrera Day Date mit Asia 7750 aus China gekauft und möchte demnächst nach London hin und zurück fliegen.
Muss ich da irgendwelche bedenken haben, dass mir der nette Zollbeamte die Uhr abnehmen will oder sollte das keine Probleme geben?

Als zweites: Wenn es kein Problem geben sollte, soll ich die Uhr evtl. vor dem Flug nach London anmelden, damit wenn ich wieder komme und Sie mich deswegen belangen wollen weil ich die Uhr in London gekauft hätte keine Probleme hab?

Sry falls es zu konfus geschrieben ist ;)

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Grüße
Wicca
UhrenFreak60
Beiträge: 101
Registriert: Di 17. Jul 2012, 15:14

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von UhrenFreak60 »

Unsinn, Uhr ans Handgelenk und fertig.

Solange du nicht aussieht wie ein Ziegenhirte auf Durchreise glaubt man dir eine 2500€ Uhr schon noch.
wicca
Beiträge: 3
Registriert: Mo 2. Jul 2012, 13:43

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von wicca »

ok, super, danke :)
Falscher Hase
Beiträge: 15
Registriert: Mi 11. Mai 2011, 18:54

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von Falscher Hase »

Ich würds lassen. Wenn du dumm auffällst und nicht nachweisen kannst, dass die Uhr nicht in UK gekauft wurde, kannst du die mehrwertsteuer nachzahlen und zwar für das original. Erzähl dann mal, dass es ein fake ist, dann kommt die klage vom hersteller. ich weiß nicht, was billiger ist 19% von 2500€ oder die klage.

G

Thorsten
sylter
Beiträge: 12
Registriert: Mo 5. Dez 2011, 00:35

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von sylter »

Völliger Blödsinn!

Also wenn du eine Replika mit in den Urlaub nimmst stellt das so erst einmal kein Problem dar. Der Besitz von Plagiaten ist weder verboten noch strafbar!

Bei der Rückreise könnte es natürlich passieren das man dich auf die Uhr anspricht. Dann sagst du einfach "die ist nicht echt" und gut ist, der Zoll wird das kurz prüfen und das war´s(In der Regel erkennt auch der Zoll sehr schnell ob es sich um ein Original handelt oder nicht). Hättest du eine echte am Arm würde das schon anders aussehen. Für diese musst du IMMER einen Kaufbeleg mit ausgewiesener MwSt oder Zollbescheid mitführen(Erfahrungswert).

Ich selbst reise im Urlaub stets mit mind. 3 Uhren. Eine zum Diven(Original) und dann noch immer 2 - 3 Replis wenn man mal schön essen oder aus geht. Auch durch den Zoll durften wir damit schon das eine oder andere mal in den Jahren. Solange man die vorgenannten Regeln beachtet gibt es keine Probleme!

Vll noch kurz zur Einführung von Replikas generell. Die Einfuhr von Replika-Uhren ist zwar generell verboten, wird aber vom Zoll im Rahmen der Reisefreimenge bei persönlicher Einfuhr (keine Post- oder Warensendungen) toleriert, solange kein Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel vorliegt(keine 10 Uhren natürlich... ). Das schließt dann auch neu gekaufte Uhren mit ein(Nachweis über den Kauf erforderlich z.B. Rechnung, Kreditkartenbeleg zur Bestimmung des Wertes als Referenz zur Einfuhrfreimenge). Auch beschlagnahmt der Zoll diese Uhren nicht oder leitet sie an die Hersteller weiter(solange ihr die Vorgaben beachtet). Die Hersteller haben weder die Intention, noch den Wunsch jeden, egal ob straf- oder zivilrechtlich, zu belangen der im Besitz einer Replika ist!

Das würde mehr Mittel kosten als es nützen würde und würde auch so manche Reputation eines Herstellers beschädigen!

Also: GUTEN URLAUB!!!
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Wolfsspitz
Beiträge: 440
Registriert: Mo 23. Apr 2012, 19:15
Wohnort: Waren/Müritz

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von Wolfsspitz »

@ Falscher Hase

Was ist denn das für ein Quatsch? Die Inselaffen sind Mitglied der EU.
Die sind Mitgleid im Schengener Abkommen.

Für Waren die aus England nach Deutschland eingeführt werden muss keine EU-Einfuhrumsatzsteuer (so der richtige Name dieser Abzocksteuer) entrichtet werden!
Passeti
Beiträge: 382
Registriert: Di 3. Jul 2012, 16:56

Re: Replika mit in den Urlaub nehmen

Beitrag von Passeti »

Ausnahmen bestätigen die Regel. Die britischen Kanalinseln (unter anderem Jersey) werden wie ein Drittland
behandelt, hier ist also die EuSt. bei Überschreitung der Freigrenze fällig. Nur der Vollständigkeit halber. ;)
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