Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Urmel
Beiträge: 14
Registriert: Di 8. Mär 2011, 08:24

Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Urmel »

Kann mir jemand sagen ob der Besitz von mehreren Replica Uhren in Deutschland strafbar ist ?
Ich beabsichtige mir mehrere solcher Uhren zuzulegen und es würde mich mal einfach Interessieren.
Ich selbst möchte keine Uhren verkaufen sondern nur besitzen, dass ein Handel verboten ist,ist mir klar aber ob allein der Besitz von einigen Uhren Strafbar ist oder macht weis ich nicht.
Markus
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Registriert: Do 3. Feb 2011, 09:59
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Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Markus »

Nein.
Lopez
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Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Lopez »

So wie Markus schon schreibt, nein. Allerdings solltest du die Uhren weder zum Kauf anbieten
noch verschenken - dann ist es Handel mit Fälschungen und das verstösst gegen das Markenrecht
in der BRD.

@Markus

Geile Sig! :)
Urmel
Beiträge: 14
Registriert: Di 8. Mär 2011, 08:24

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Urmel »

Lopez hat geschrieben:So wie Markus schon schreibt, nein. Allerdings solltest du die Uhren weder zum Kauf anbieten
noch verschenken - dann ist es Handel mit Fälschungen und das verstösst gegen das Markenrecht
in der BRD.

@Markus

Geile Sig! :)
Danke für deine Info, dass hatte ich auch nicht vor.
Knox
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 14:56

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Knox »

[quote="Lopez"]So wie Markus schon schreibt, nein. Allerdings solltest du die Uhren weder zum Kauf anbieten
noch verschenken - dann ist es Handel mit Fälschungen und das verstösst gegen das Markenrecht
in der BRD.


[/quote]


Da mir die halbgaren Beiträge von Markus glücklicherweise seit längerem verborgen bleiben weiß ich leider nicht, was er zum Besten gegeben hat.

Es ist natürlich verboten, mit gefälschter Markenware in Deutschland Handel zu treiben. Das unter "Handel treiben" nicht der verkauf einer einzelnen gebrauchten Fake-Rolex, z.b. in der hiesigen Uhrenbörse zu verstehen ist, hat der kluge Markus wohl unterschlagen.

Und selbstverständlich ist es nicht verboten, eine gefälschte Uhr zu verschenken!! Das ist wirklich der größte Schwachsinn den ich hier in letzter Zeit gelesen habe... :lol: :lol:
Hat blabla Deinen account geknackt, Markus??

Also:

Du kannst eine fake-Rolex verkaufen, wenn Du sie als Fake kennzeichnest und Du damit keinen Handel treibst--> also mehrere Uhren verkaufen, wie z.B. Falk2011 es hier aus Deutschland praktiziert ist strafbar.
Du kannst eine Fake-Omega auch Deinem Onkel schenken und weder er, noch Du wird dafür jemals strafrechtlich belangt.
eric72
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Registriert: Sa 19. Mär 2011, 21:19

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von eric72 »

Knox, das ist wohl etwa anders. Ich kenne das zwar nicht von Replika-Uhren, aber von "Fälschungen" vom Iphone. Versuch sowas mal bei ebay zu verkaufen - auch als Privatmann. Wird sofort von ebay wegen Verletzung des Markenschutzrechtes gelöscht. Auch wenn es privat ist - es ist und bleibt Handel.
Man könnte natürlich mal einen Anwalt fragen.
Knox
Beiträge: 103
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 14:56

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Knox »

es verstößt vielleicht gegen die Geschäftsbedingungen von ebay..aber seit wann ist ebay bei uns eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit???

Es geht hier um Strafbarkeit ja oder nein...Nicht um ebay erlaubt das, ja oder nein....

Handel treiben bedeutet hier, Uhr oder Uhren in China oder sonstwo kaufen, mit dem Ziel sie gewinnbringend weiter zu veräußern...

das greift nicht, wenn ich mir eine Uhr schicken lasse, diese 2 mal trage und dann feststelle, dass sie mir nicht gefällt. Dann landet sie hier in der Börse und gut is´....
Lopez
Beiträge: 170
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 20:21

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Lopez »

Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe geahndet (§§ 106, § 107 und § 108 UrhG). Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG
sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen
Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor. Der Markenverstoß ist ausschließlich im gewerblichen Verkehr (Handel) strafbar.
Quelle: Wikipedia
eric72
Beiträge: 84
Registriert: Sa 19. Mär 2011, 21:19

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von eric72 »

die Frage ist: "handelt" auch ein privater Verkäufer oder muss ein Gewerbe angemeldet sein? Ich würd sie auf alle Fälle nicht in eine Anzeige einsetzen. Hier im Forum ist ja wohl in Ordnung...
Knox
Beiträge: 103
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 14:56

Re: Ist der Besitz von mehreren Replicas Verboten ?

Beitrag von Knox »

Jeder handelt, der etwas irgendwo einkauft, mit dem Ziel, es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Schlüsselanhänger, Socken, oder fake-watches. Privat oder nicht privat ist egal (aber wie gesagt nicht wieder mit ebay verwechseln).

Schau Dir in der hiesigen Börse z.B. den User 2011falk an. Ein gutes Beispiel für Jemanden, der sich strafbar macht und der damit das ganze Forum gefährdet.
Er kauft irgendwelchen Uhrenschrott in der Türkei ein und verscheuert ihn hier mit bis zu 150% Aufschlag.
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