ich möchte zwar der allwissenden Müllhalde nicht wiedersprechen mache es aber dennoch.
Auch wenn es gegen seinen 5 goldenen Regeln der Marktwirtschaft (wo sind die eigentlich, darauf warten wir immer noch) widerspricht die er im VHS Kurs in NBB gelernt hat, wie hieß der Kurs wohl? Unlauterer Handel für Anfänger und Neunmalkluge!
2. Natürlich ist der private Verkauf von gefälschter Markenrechtgeschützer Ware verboten.
3.
b. Ob ein Handel Gewerbsmäßig ist entscheidet der Richter und der Beweis ist einfacher als du denkst, allein das Auftreten bzw. die Präsentation als sei man ein Händler reicht dafür aus (Visitenkarte, Webseite, Geschäftskonto, Werbung usw.) Da du hier voller Stolz immer deine Verkaufszahlen präsentierst ist der gewerbsmäßige Handel nicht mehr zu entkräfteten.
c. verstehe ich nicht, was ist daran Grauzone? Du verkaufst schlechte Fälschungen markengeschützer Waren zu überhöhten Preisen die du aus Nicht EU Ländern beziehst im gewerblichen Umfang! Eindeutiger geht es kaum.
d. Der Gerichtsstand des Verkäufers ist entscheidend und der ist dort wo sein Geschäft ist (du hast ja ein Büro
) oder sein Wohnsitz.
e. Ein Zweitwohnsitz zählt nicht, dein Hauptwohnsitz zählt und der ist dort wo du gemeldet bist, Steuern zahlst (machst du erfolgreicher Geschäftsmann ja bestimmt) und sich hauptsächlich aufhält. Dies zu fingieren haben schon ganz andere größere Kaliber als du erfolglos versucht.
Fazit ist du bist und bleibst kriminell, hast eine sehr zweifelhaftes Rechtsempfinden und denkst noch deine Bauernschläue ist anderen überlegen.
Ich denke immer noch dass du dich auf sehr dünnem Eis bewegst und nur der Reaktionslosigkeit der User und deinem Lätten geschuldet du noch nicht ans Messer geliefert wurdest.
Das so ein großer Fisch wie du im Fokus der Staatsanwaltschaft steht sobald diese einen Tipp bekommt ist doch wohl selbstverständlich bei den Umsätzen die du generiest geht der Stadt der 4 Tore doch eine enormer Salär an Umsatzsteuer flöten geschweigen den die Strafe.