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Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Sa 29. Sep 2012, 10:29
von Replicator
Hallo,

da ich im Internet überall unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema lese,möchte ich gern mal die Meinung von einem richtigen Forum über Replicas hören.Also wie sieht die deutsche Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf von Replica Uhren aus?Habe nur gehört,dass der Handel rechtswidrig ist.Aber wann spricht man von Handel?

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 07:01
von Wolfsspitz
1. Der Besitz einer Replika ist nicht verboten

2. Der private Verkauf ist nicht verboten. Sobald gewerbsmäßiger Handel nachgewiesen wird, ist es ...siehe Punkt 3

3. Der Handel (gewerbsmäßig, Gewinnerzielungsabsicht, Shop) ist verboten.

a) Wo kein Kläger ist ein Richter fern
b) Der Nachweis des gewerbsmäßigen Handels ist schwer (ein paar Vorsichtsmaßnahmen sollten von Händlern getroffen werden)
c) Wir bewegen uns in jedem Fall in einer Grauzone
d) Dieses Forum hat seinen Sitz nicht in Deutschland
e) Nicht jeder der hier anbietet hat seinen Wohnsitz in Deutschland (bin z. B. Deutsch-Kanadier)

Abschliießend
Nicht immer ist Recht und Gesetz sinnvoll. Letztlich sind diese "Geschäfte" auf Vertrauen und Vertrauensvorschuss basierend.

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 12:07
von watch-maniac
Da muss ich Herrn R. mal zustimmen. Soweit ich weiß, ist aber nur der Besitz nicht verboten, wobei sich mir dann immer die Frage gestellt hat, wie komme ich in den Besitz einer solchen Uhr wenn der Verkauf veboten ist. Oder war es doch nur der Handel?

Bei mir wurde jedenfalls mal mein Wagen durchsucht, als ich über die niederländische Grenze nach Deutschland fuhr. Unter dem Beifahrersitz lag ein Bauchbeutel mit 6 oder 7 Replikas frisch vom Venloer Markt. Auf die Frage, was ich damit mache habe ich wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich Sammler sei, dann durfte ich die Uhren wieder unter den Sitz legen, bzw. brauchte ich ja dann nicht mehr :-).

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 13:14
von Wolfsspitz
Bei der Einfuhr der Uhren ist es ein Unterschied ob es sich um eine EU Grenze handelt oder gar eine Einreise aus China erfolgte. Dann gibt es für Zollbeamte einen gewissen Ermessensspielraum. So kann man bereits bei drei gefälschten Uhren (besonders bei gleichen Modellen) die Absicht des Handelns unterstellen.

Letztlich ist es in jedem Fall eine Grauzone, sehr dunkles Grau ;)

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 13:17
von Wolfsspitz
Nachtrag

Wie kommt man legal in den Besitz der Fälschungen?
Selbst bauen, vom Bastler oder bei mir von Privat kaufen, finden...

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 21:59
von Replicator
Ich weiß,dass die Frage nun ein bisschen spät kommt,aber die Antwort würde mich trotzdem noch interessieren.
Der private Verkauf ist nicht verboten. Sobald gewerbsmäßiger Handel nachgewiesen wird, ist es ...siehe Punkt 3
Das bedeutet also,dass der Käufer dafür gar nicht belangt werden kann,sondern nur der Verkäufer?

Re: Rechtslage beim Besitz, Kauf und Verkauf

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 11:07
von Ruberduck
ich möchte zwar der allwissenden Müllhalde nicht wiedersprechen mache es aber dennoch.
Auch wenn es gegen seinen 5 goldenen Regeln der Marktwirtschaft (wo sind die eigentlich, darauf warten wir immer noch) widerspricht die er im VHS Kurs in NBB gelernt hat, wie hieß der Kurs wohl? Unlauterer Handel für Anfänger und Neunmalkluge!

2. Natürlich ist der private Verkauf von gefälschter Markenrechtgeschützer Ware verboten.
3.
b. Ob ein Handel Gewerbsmäßig ist entscheidet der Richter und der Beweis ist einfacher als du denkst, allein das Auftreten bzw. die Präsentation als sei man ein Händler reicht dafür aus (Visitenkarte, Webseite, Geschäftskonto, Werbung usw.) Da du hier voller Stolz immer deine Verkaufszahlen präsentierst ist der gewerbsmäßige Handel nicht mehr zu entkräfteten.
c. verstehe ich nicht, was ist daran Grauzone? Du verkaufst schlechte Fälschungen markengeschützer Waren zu überhöhten Preisen die du aus Nicht EU Ländern beziehst im gewerblichen Umfang! Eindeutiger geht es kaum.
d. Der Gerichtsstand des Verkäufers ist entscheidend und der ist dort wo sein Geschäft ist (du hast ja ein Büro :D ) oder sein Wohnsitz.
e. Ein Zweitwohnsitz zählt nicht, dein Hauptwohnsitz zählt und der ist dort wo du gemeldet bist, Steuern zahlst (machst du erfolgreicher Geschäftsmann ja bestimmt) und sich hauptsächlich aufhält. Dies zu fingieren haben schon ganz andere größere Kaliber als du erfolglos versucht.

Fazit ist du bist und bleibst kriminell, hast eine sehr zweifelhaftes Rechtsempfinden und denkst noch deine Bauernschläue ist anderen überlegen.
Ich denke immer noch dass du dich auf sehr dünnem Eis bewegst und nur der Reaktionslosigkeit der User und deinem Lätten geschuldet du noch nicht ans Messer geliefert wurdest.
Das so ein großer Fisch wie du im Fokus der Staatsanwaltschaft steht sobald diese einen Tipp bekommt ist doch wohl selbstverständlich bei den Umsätzen die du generiest geht der Stadt der 4 Tore doch eine enormer Salär an Umsatzsteuer flöten geschweigen den die Strafe.