Besitz von Replicas strafbar ?
Besitz von Replicas strafbar ?
Hallo liebe Community,
ich weiß, dass es bereits den ein oder anderen Thread zu diesem Thema gibt, doch würde ich es nochmal genau wissen.
Ist der Besitz einer Replica Uhr hier in DE strafbar ? Mache ich mich strafbar, wenn ich eine kaufe ?
Angenommen die Kripo käme bei mir vorbei und findet meine Uhrensammlung (~3 Modelle), werden die einkassiert oder darf ich die bedenkenlos behalten ?
Grüße
ich weiß, dass es bereits den ein oder anderen Thread zu diesem Thema gibt, doch würde ich es nochmal genau wissen.
Ist der Besitz einer Replica Uhr hier in DE strafbar ? Mache ich mich strafbar, wenn ich eine kaufe ?
Angenommen die Kripo käme bei mir vorbei und findet meine Uhrensammlung (~3 Modelle), werden die einkassiert oder darf ich die bedenkenlos behalten ?
Grüße
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Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Danke, Humor hilft mir leider nicht weiter...Markus hat geschrieben:Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Markus hat geschrieben:Je nach Bundesland droht die Giftspritze, der Stuhl oder bis zu 10 Jahre Arbeitslager bei Sammlungen von mehr als 10 Uhren. Mit drei Uhren kannst Du noch auf eine 5-stellige Geldstrafe statt Haft hoffen.
Hahahaha
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Hi,
nach meiner Kenntnis ist der Besitz alleine nicht strafbar. Auch die Einfuhr von z. B. EINER Uhr ist nicht problematisch, sofern der Preis die Zoll-Freigrenze nicht übersteigt. Es muss aber glaubhaft gemacht werden können, dass es nur für Privatgebrauch ist. Auf keinen Fall zulässig ist der Handel oder die gewerbsmäßige Einfuhr.
nach meiner Kenntnis ist der Besitz alleine nicht strafbar. Auch die Einfuhr von z. B. EINER Uhr ist nicht problematisch, sofern der Preis die Zoll-Freigrenze nicht übersteigt. Es muss aber glaubhaft gemacht werden können, dass es nur für Privatgebrauch ist. Auf keinen Fall zulässig ist der Handel oder die gewerbsmäßige Einfuhr.
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Wodurch klassifiziert sich "Handel" ? Ist Handel schon, wenn ich einem Kollegen eine Uhr verkaufe oder einkaufe ?Thanatos hat geschrieben:Hi,
nach meiner Kenntnis ist der Besitz alleine nicht strafbar. Auch die Einfuhr von z. B. EINER Uhr ist nicht problematisch, sofern der Preis die Zoll-Freigrenze nicht übersteigt. Es muss aber glaubhaft gemacht werden können, dass es nur für Privatgebrauch ist. Auf keinen Fall zulässig ist der Handel oder die gewerbsmäßige Einfuhr.
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Handel = gewerbsmäßiges Betreiben...
Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Alles klar, das hilft mir auf jeden Fall schonmal einen riesigen Schritt weiter. Danke ^^Thanatos hat geschrieben:Handel = gewerbsmäßiges Betreiben...
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Re: Besitz von Replicas strafbar ?
So wie Thanatos schon richtig geschrieben hat, sind sowohl der Besitz als auch das Eigentum von gefälschten Uhren definitiv nicht strafbar. Schwierig wird es nur, wenn der Eigentümer mehrere Uhren sein Eigen nennt (damit sind nicht nur 5 Uhren gemeint ) und der Verdacht des Inverkehrbringens von markenverletzter Ware aufkommt. Dann ist nämlich § 14 MarkenG einschlägig. Dementsprechend kann der Unterlassungsanspruch eine hohe Kostennote hinter sich herziehen. Ob § 826 BGB zur Anwendung kommt, bemisst sich am Einzelfall. Im Zweifel ist dieser jedoch abzulehnen, denn die Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Schädigung liegt beim Gegner und der Vorsatz ist mithin nur schwierig zu beweisen.
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Re: Besitz von Replicas strafbar ?
Achja. Für dich BMW noch der Hinweis: du musst schon einiges anstellen, damit die Kripo bei dir landet und deine Bude durchsucht
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