Das brauche nicht ich Dir sagen, das sagt Dir die Bundesrepublik Deutschland. Schau mal in § 263 StGB (Google ist Dein Freund) und subsumiere den Blödsinn, den Du schreibst mal da darunter.
Na, dann schau mal unter 'Kennzeichenverletzung' Du Schlauberger (nix für ungut!).
Um Gottes Willen... lernt doch einfach mal lesen...
Zum Lesen
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich
1. entgegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 ein Zeichen benutzt,
2. entgegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 ein Zeichen in der Absicht benutzt, die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen,
3. entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 1 ein Zeichen anbringt oder entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 eine Aufmachung oder Verpackung oder ein Kennzeichnungsmittel anbietet, in den Verkehr bringt, besitzt, einführt oder ausführt, soweit Dritten die Benutzung des Zeichens usw....
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Naja, dass die Umsetzung derartiger Gesetze weit weg von der Definition liegen ist mir klar, aber letzlich muss es jeder selber wissen was er tut und was er OK findet und was nicht
Naja, wie gesagt mich hat einfach mal das Feedback dazu interessiert, weil ich ein bekennender Uhrenliebhaber bin und ich generell es einfach nicht OK finde
![Zwinkern ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
In diesem Sinne ...