Paypal Käuferschutz?

celine
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Jun 2012, 10:44

Paypal Käuferschutz?

Beitrag von celine »

Hallo!

Kennt sich von euch jemand mit dem Paypal Käuferschutz aus?
Wenn ich hier im Forum von jemanden eine Replica kaufe und ich erhatle diese nicht bzw. nicht die richtige, kann mir dann der Käuferschutz helfen?

Danke, Celine
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Wolfsspitz
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Registriert: Mo 23. Apr 2012, 19:15
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Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von Wolfsspitz »

Klares NEIN!

Gemäß AGB`s von Paypal ist es nicht gestattet Replika (besser gesagt Markenfälschungen!) mit PP zu bezahlen. Wenn Du also wissentlich eine Fälschung kaufst wird PP Dir nicht helfen. Schlimmer noch, gibst Du im Betreff an was Du damit bezahlt hast kann PP die Zahlung verweigern, das Konto des Anbieters sperren.

Paypal ist zwar komfortabel, aber in diesem Bereich zur Zahlung nur bedingt geeignet. Es gaukelt eine Sicherheit vor die nicht gegeben ist. Dazu ist PP sehr teuer und das Schlimmste ist, PP tauscht die Daten mit diversen Unternehmen aus. So mit Ebay (PP ist ein Ebay-Unternehmen) und anderen. Der Deutsche Datenschutz greift nicht da die Gesetze der USA wirksam sind.

Schon wenn Du als Anbieter Kubanische Zigarren handelst, ganz legal, wird Dir PP die Zahlungsannahmen verweigern. Für alle Deine Zahlungen!

Paypal? Nein Danke!
celine
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Jun 2012, 10:44

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von celine »

Hallo!
Danke für die Info!
Wie kann man es dann am besten machen? Einfach per Nachname oder, was aber hier leider viele nicht akzeptieren.

Ich will nicht irgendjemandem Geld im Voraus überweisen und bekomme am Ende nichts, wie das leider schon der Fall war...
Chrono
Beiträge: 235
Registriert: Do 7. Jul 2011, 20:36

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von Chrono »

Klar, Moneybooker ist für den Verkäufer allemal besser: ;)

8.3. Wenn Sie eine Einzahlungsmethode unter Verwendung eines Zahlungsinstruments wählen, das über Rückbuchungsrechte verfügt, wie z.B. (unter anderem) Kredit- oder Debitkarten, erklären Sie, dass Sie keine derartigen Rückbuchungsrechte in Anspruch nehmen werden, sofern dies nicht eine nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments oder eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch Moneybookers betrifft, die dazu führen würde, dass Sie das Recht auf Erstattung des Einzahlungsbetrags hätten. Sie dürfen keine Einzahlungen zurückbelasten oder eine Rückbelastung einer Einzahlung zulassen aus Gründen, für die Moneybookers nicht verantwortlich ist, darunter (unter anderem) Streitigkeiten mit Händlern für die Nichtlieferung von Waren oder Dienstleistungen oder ein unzureichendes Guthaben des Kontos, von dem aus die Einzahlung erfolgt. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen solche Gebühren und Kosten in Rechnung zu stellen, die uns in Verbindung mit solchen Rückbuchungen und jeglichen Schritten zur Bearbeitung selbiger entstehen. Wir können Ihnen weiterhin eine Rückbuchungsgebühr von 25 EUR berechnen.
hubelot
Beiträge: 64
Registriert: So 1. Apr 2012, 14:44

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von hubelot »

Hier gibt es jede menge Häuchler.
Gerade der der hier schreibt Paypal würde keinen Schutz bieten bezahlt Uhren mit Paypal,reklamiert sie,macht nen Fall auf und möchte sein Geld zurück.
Und das obwohl er die Uhr nicht mehr besitzt!!
Ist das Geil oder was?
Möchte zufällig jemand seine Anschrift haben?;-)Ich gebe sie gerne weiter.
UhrenFreak60
Beiträge: 101
Registriert: Di 17. Jul 2012, 15:14

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von UhrenFreak60 »

Ja, das macht der "Erklärbär" des öfteren mit dem PayPal Käuferschutz. Deswegen verkauft er ja strikt ohne diesen. Du bist also nicht der erste.
hubelot
Beiträge: 64
Registriert: So 1. Apr 2012, 14:44

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von hubelot »

Aha,gut zu wissen.
Aber bei mir hat er echt Pech gehabt.Das sind keine Sprüche.Wenn er meint mich um die 110 Euro betrügen zu müssen!Ich fahre auch 500 km nur aus Prinzip wenns sein muss.Oder ich schaue ob da unten jemand ist den ich kenne.Kann durchaus möglich sein. ;)
Er hatte die Chance bis gestern Abend den Fall zu schliesen,das hat er nicht getan.Jetzt warte ich mal ab wie pp entscheidet.
Adresse habe ich ja.Es können sich gerne weitere Personen anschließen. ;)
Machen wir nen schönen Ausflug in den Osten! ;)
Tattoowierte Männer über 185cm werden bevorzugt behandelt bei einem Sitzplatz im Wagen!Lach...Wenn der wüsste wem er jetzt ans Bein pisst! :lol:
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Ripper
Beiträge: 62
Registriert: Fr 8. Jul 2011, 03:52

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von Ripper »

Betrifft mich eigentlich nicht, weil ich hier sowieso weder kaufe noch verkaufe, aber ich wünsche dir alles Gute und mach dich nicht strafbar.
Denn erfahrungsgemäß sind solche Typen die ,die dann am lautesten nach dem Rechtsstaat schreien. :P :P
Uhu
Beiträge: 8
Registriert: Di 26. Jun 2012, 13:21

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von Uhu »

Selbst Hape Kerkeling weiß das beim Wolf nichts gutes bei rauskommt!

Der ist gut !!!!!!
arne1907
Beiträge: 21
Registriert: Mi 5. Sep 2012, 12:51

Re: Paypal Käuferschutz?

Beitrag von arne1907 »

Hallo Celine,

der Käuferschutz kann Dir unter gewissen Umständen schon helfen da paypal ja erstmal den Inhalt der Sendung nicht kennt.

Wenn nichts ankommt bzw nichts verschickt wurde:
Du meldest den Nichterhalt und machst einen Fall auf, der Verkäufer ist nun in der Beweispflicht das er Dir die Sendung geschickt hat.
Hierzu reicht die Übermitlung der Sendungs ID an Paypal, die der Verkäufer ja nicht hat wenn er nichts verschickt hat.
Ist seine kriminelle Energie nun besonders ausgeprägt, dann schickt er Dir ein Paket mit Steine und übermittelt die Sendungs ID an Paypal.
Ist er nicht ganz so kriminell und reagiert nicht, dann bekommst Du Dein Geld zurück.
Ist er dumm und beruft sich darauf, das Fälschungen vom Käuferschutz ausgeschlossen sind, dann bekommst Du nichts zurück und ihm wird
das Geld gutgeschrieben. Allerdings bekommt er dann bald Post und Besuch vom LKA.

wenn etwas Falsches ankommt (inkl.Steine, s.o.):
In diesem Fall bist Du in der Beweispflicht. Du kannst zwar einen Fall öffnen aber Paypal verlangt von Dir eine schriftliche Bestätigung eines
Sachverständigen das der Inhalt der Sendung nicht dem Kaufgegenstand entspricht. Bilder oder Zeugen beim Öffnen werden von Paypal nicht akzeptiert.
Solange man dann das Wort "Replika" nicht erwähnt und z.b. angibt das anstatt einer neuen Uhr wie gekauft nur eine Gebrauchte ankam und ein
Uhrmacher o.ä. dies bestätigt, dann hat man vllt. doch eine Chance, auch wenn das schon ziemlich kompliziert ist und man sich dadurch auch strafbar macht.

Paypal ist zwar teuer aber nur für den Verkäufer. Dem Käufer entstehen keine Kosten.

Unterm Strich ist es also für den Käufer die beste Zahlmethode. Bei Überweisung und Nachnahme hat man von vornherein keine Chance das Geld zu retten.
Und irgendwo macht es den Verkäufer auch etwas seriöser. Wenn er den Kunden ehrlich über die Qualität informiert und das Gekaufte auch verschickt, dann
muss er die Refund Option bei Paypal auch nicht fürchten.
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